Schulordnung der Don-Bosco-Schule Rheine-Mesum
Die wesentlichen Inhalte der Schulordnung haben als Grundlage die Bestimmungen des Schulgesetzes, der Allgemeinen Schulordung (ASchO) sowie die Inhalte des Schulmitwirkungsgesetz (SchMG). Weiterhin sind Beschlüsse der Lehrer- und Schulkonferenz in die Schulordnung eingeflossen.
Inhalt
1. Rechte und Pflichten der Eltern und Erziehungsberechtigten
2. Rechte und Pflichten der Schüler/innen
3. Rechte und Pflichten der Lehrer/innen
4. Verhalten im Schulgebäude
5. Verhalten auf dem Schulhof
1. Rechte/Pflichten der Eltern und Erziehungsberechtigten
Die Eltern und Erziehungsberechtigten haben das Recht,
- auf Teilnahme an Fachkonferenzen und am Unterricht nach Absprache,
- an der Mitgestaltung des Schullebens ( Projektwoche, Gestaltung der Schule,
Schulkonferenz, Klassenkonferenz, Fachkonferenz)
Die Eltern und Erziehungsberechtigten haben die Pflicht,
- für eine regelmäßige und pünktliche Unterrichtsteilnahme sowie für eine
ordnungsgemäße Materialausstattung ihres Kindes zu sorgen,
- sich regelmäßig, mindestens aber an den Elternsprechtagen über den allgemeinen
Stand ihres Kindes zu informieren,
- Unterrichtsversäumnisse des Kindes am gleichen Tag telefonisch oder schriftlich
zu entschuldigen,
- Eine Telefonnummer anzugeben, unter der sie oder ein/e Vertreter/in während der
Unterrichtszeit des Kindes zu erreichen sind (Notfalltelefon).
2. Rechte und Pflichten der SchülerInnen
Die SchülerInnen haben das Recht,
- am Unterricht teilzunehmen und an der Auswahl der Unterrichtsinhalte beteiligt zu
werden, solange die Vorgaben der Richtlinien und Stoffverteilungspläne der
Fachkonferenzen dem nicht entgegen stehen,
- auf eine ruhige Lernatmosphäre während des Unterrichts,
- auf pünktlichen Unterrichtsbeginn,
- über ihren Leistungsstand unterrichtet zu werden.
Die SchülerInnen haben die Pflicht,
§ 42 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG)
Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis
SchülerInnen haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der LehrerInnen, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.
Deshalb müssen SchülerInnen
- regelmäßig und pünktlich zum Unterricht und zu anderen verbindlichen
Schulveranstaltungen erscheinen,
- die notwendigen Unterrichtsmaterialien in ordentlichem Zustand zur Verfügung haben,
- den Weisungen der Lehrpersonen im Rahmen des Unterrichts Folge leisten,
- den Anweisungen der Lehrpersonen und anderer dazu befugter Personen
(Hausmeister, Sekretärin, Sozialarbeiterin usw.) im Interesse eines geordneten
Schullebens Folge leisten,
- sich den Lehrerinnen, Lehrern und anderen an der Schule beschäftigten Personen
gegenüber höflich und respektvoll verhalten,
- die schulischen Anlagen, Einrichtungen und Gegenstände pfleglich behandeln und
diese nicht beschädigen,
- die zugeteilten Dienste (Ordnungsdienst, Hofdienst) leisten,
- Diebstähle, Fundgegenstände und Fahrradschäden sofort im Sekretariat oder beim
Hausmeister melden,
- sich nach einem Schulunfall mit Arztbesuch wegen einer Unfallanzeige unverzüglich
im Sekretariat melden.
3. Rechte und Pflichten der LehrerInnen
LehrerInnen haben das Recht,
- SchülerInnen in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit innerhalb des
gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens (Richtlinien, Lehrpläne,
Konferenzbeschlüsse etc.) zu erziehen, zu unterrichten, zu beraten und zu beurteilen,
- auf Unterstützung ihrer Arbeit durch Eltern und Erziehungsberechtigte, SchülerInnen,
Schulleitung und Verwaltung,
- auf höfliche Ansprache.
LehrerInnen haben die Pflicht,
- den Unterricht angemessen vorzubereiten und ihn gemäß den Vorgaben in den
Richtlinien und Fachkonferenzen zu erteilen,
- rechtzeitig vor dem Unterricht (von der Schulleitung definiert) in der Schule zu sein,
- den Unterricht pünktlich zu beginnen und zu beenden,
- auf Verstöße der SchülerInnen gegen die Schulordnung zu reagieren,
- auf Gesetzesverstöße und Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zu reagieren,
- eine angemessene Lernatmosphäre zu schaffen und zu gewährleisten.
4. Verhalten im Schulgebäude
- Die Pausenhalle ist im Winterhalbjahr (zwischen Herbst- und Osterferien) ab 7:40 Uhr
geöffnet. In den Pausen halten sich die SchülerInnen auf dem Pausenhof auf.
Bei Regen entscheidet die Pausenaufsicht, ob SchülerInnen in der Pausenhalle
verbleiben können.
- In den Pausen müssen alle SchülerInnen die Klassen und Flure verlassen.
- Zwischen der 1. und 2. Stunde sowie zwischen der 3. und 4. Stunde bleiben
Schüler und Schülerinnen in den Klassenräumen, sofern sie nicht Fachräume
aufsuchen müssen.
- Die Klassenräume müssen bei Abwesenheit der Klasse und in den Pausen von der
unterrichtenden Lehrperson verschlossen werden (Anordnung des Schulleiters).
- SchülerInnen, die einen späteren Unterrichtsbeginn haben, dürfen sich nicht auf den
Fluren aufhalten.
- Die Klassenbücher werden am Ende des Unterrichts in den Rollwagen vor dem
Lehrerzimmer deponiert.
- Die Benutzung von elektronischen Abspielgeräten sowie von Handys ist nicht erlaubt.
- Geld oder Wertsachen dürfen nicht an der Garderobe auf den Fluren verbleiben.
- Jede Klasse ist für die Sauberkeit in den Klassenräumen verantwortlich. LehrerInnen
achten darauf, dass dieses eingehalten wird. Nach dem Unterricht stellen die
SchülerInnen die Stühle hoch.
- Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrerin oder kein Lehrer in der Klasse
ist, fragt der Klassensprecher im Sekretariat nach.
- Mützen und Kappen werden im Schulgebäude abgesetzt .
5. Verhalten auf dem Schulhof
- Die Pause sollte zur Erholung und Entspannung genutzt werden. Geeignete Spiele sind
durchaus erwünscht. Dabei ist jedoch Rücksichtnahme erforderlich, um Unfälle zu
vermeiden. Für Fußballspiele dürfen nur kleinere Bälle (Handballgröße und kleiner)
benutzt werden.
- Der Schulhof darf nicht verlassen werden (Aufsichtspflicht der Schule).
- Das Rauchen ist verboten (gesetzlich geregelt).
- Abfälle müssen in die Papierkörbe geworfen werden.
- Fahrräder und Mofas müssen in unseren eingezäunten Fahrradständer gestellt werden.